ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
In der Folge finden sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rita Hochwimmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von Rita
Hochwimmer und jeglichen beinhaltenden oder anschließenden Behandlungen
verschiedenster Art.
Mit der zur Nutzung einer der genannten Dienstleistungen berechtigt, akzeptiert der/die
Patient/In die nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2. Nutzungsrecht
a) Mit der Anmeldung zu einer Therapie ist der/die Patient/In berechtigt, die Räumlichkeiten
von Rita Hochwimmer für die Dauer einer Einheit zum Trainieren zu nutzen.
b) Der Patientin / dem Patienten stehen grundsätzlich alle Leistungen von Rita Hochwimmer
offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht.
Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind,
müssen diese von den Patient/Innen erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt
werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Rita Hochwimmer.
c) Rita Hochwimmer ist berechtigt, bei einem groben Verstoß gegen eine Hausordnung,
gegen die Anstandsregeln, sowie bei Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle
Belästigungen, Diebstahl oder bei einem groben Verstoß gegen die allgemeinen
Hygienevorschriften, die Behandlung/Betreuung des Kunden mit sofortiger Wirkung
abzubrechen und die Rechnung für bisher erbrachte Leistungen zu stellen.
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
3. Therapieablauf und Konditionen
a) Therapieablauf
I. Persönliche Einzelbetreuung:
Der/die Therapeut/in steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich der Patientin / dem
Patienten zur Verfügung. Sie/er ist Ihr/e Ansprechpartner/In in organisatorischen und
fachlichen Fragen der Behandlung. Die Leistung des/der Therapeuten/In setzt sich
zusammen aus allen unmittelbar mit und für den Kunden erbrachten Maßnahmen wie
individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene
Administration und Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung
wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials,
Dokumentation und Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie
Krankenversicherungsträgern, behandelnden Ärzt/Innen, privaten Versicherungsträgern u.m.
II. Ärztliche Verordnung:
Der Kunde benötigt für die Behandlung durch eine Therapeutin / einen Therapeuten eine
ärztliche Verordnung. Diese wird von einem zur Ausstellung dieser Verordnung berechtigten
Arzt ausgehändigt. Neben den persönlichen Daten sowie der Versicherungsnummer, muss
die Verordnung eine medizinische Diagnose, die verordnete Behandlung und die Anzahl der
verordneten Behandlungen beinhalten.
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann Abstand genommen werden, wenn es sich
bei der Behandlung um eine präventive Leistung handelt. Diese Leistungen dürfen
berufsrechtlich nur an Gesunde erbracht werden. Sollte der/die Patient/In jedoch unter
Schmerzen oder anderen behandlungsbedürftigen Leiden leiden, so ist diese/r verpflichtet,
dies sofort dem behandelnden Therapeuten bzw. der behandelnden Therapeutin mitzuteilen.
III. Befunde:
Der/die Patient/in ist aufgefordert alle ihm/ihr vorliegenden ärztlichen Befunde und Berichte
zur ersten Behandlung mitzunehmen.
IV. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers:
Der jeweilige Krankenversicherungsträger übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu
benötigt man eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung der
zuständigen Krankenversicherung der Patientin / des Patienten. Damit bewilligt der
Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten nach erfolgter
Durchführung der Behandlung.
Der/die Patient/In hat im Anschluss die Möglichkeit die chefärztlich bewilligte ärztliche
Verordnung und die von der Therapeutin / dem Therapeuten ausgestellte Honorarnote
inklusive einer Leistungsaufstellung und Einzahlungsbestätigung wie z.B. Zahlscheinbeleg,
Netbankingausdruck, Kontoauszug oder Stempel auf der Honorarnote, bei dem
Krankenversicherungsträger einzureichen und um Überweisung auf ein von dem Kunden
angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß Kassentarif des
Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz gelangenden Betrages anzusuchen.
Rita Hochwimmer berät bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den die jeweilige
Krankenversicherung rückerstattet. Angaben zum zu erwartenden Kostenersatz können nur
unter Vorbehalt der Entscheidung des Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
V. Verschwiegenheit:
Alle Informationen, die der Therapeutin / dem Therapeuten gegeben werden, unterliegen laut
§11c des MTT-Gesetzes der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne der Einwilligung des
Kunden werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine
Informationsweitergabe aus medizinisch- therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, wird
sich der/die Therapeut/In mit der Patientin / dem Patienten darüber beraten. Dasselbe gilt für
die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
VI. Dokumentation:
Rita Hochwimmer ist gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in
einer Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Therapeutin.
Auf Verlangen der Patientin / des Patienten kann der/die Patient/In Einsicht in die
Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der
Behandlung verbleibt die Dokumentation bei dem/der Physiotherapeut/in und wird über den
gesetzlich verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.
b) Buchen von Einheiten / Kursen
Das Buchen von Therapieeinheiten kann persönlich, telefonisch oder online über die
Buchungsplattform erfolgen, wobei ein verfügbarer Termin bei der Therapeutin dafür
Voraussetzung sind.
c) Preise und Zahlung:
Die Zahlung erfolgt gesondert nach jeder Behandlung. Der Patientin / dem Patienten
wird dazu eine Honorarnote ausgehändigt. Zahlungsmöglichkeiten sind Barzahlung und Kartenzahlung. Zahlungsverzug tritt ein, sollte die Forderung nicht innerhalb einer
gesetzten Frist beglichen werden. Diese Frist ist auf der ausgehändigten Honorarnote
ersichtlich. Etwaige Bearbeitungsgebühren und gerichtliche Mahngebühren trägt der/die
Patient/In in vollem Umfang.
d) Stornierung / Absage einer Einheit / Kurses
Kann oder will ein/e Patient/In an einem bereits gebuchten Termin nicht erscheinen, so hat er/
sie dies bis mindestens 24h vor Therapiebeginn telefonisch bei der Therapeutin oder online
zu machen. Sollte die Absage später als 24h vor Therapiebeginn erfolgen, so sind die
gesamten Kosten zu tragen. Von der Online Buchung eines Kurses kann14 Tage lang zurück getreten werden. Dieser Rücktritt muss schriftlich an office@daslebeninbewegung.at erfolgen. Nach Ablauf dieser 14 tägigen Frist werden Kurskosten für gebuchte und nicht konsumierte Kurse nicht mehr erstattet.
e) Beendigung der Behandlung
Die ärztliche Verordnung begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung
darüber hinaus notwendig sein, benötigt der/die Patient/In eine neue, falls eine
Rückerstattung erwünscht ist, auch chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung.
Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen der Patientin / dem
Patienten und der Therapeutin. Sowohl der Patientin / dem Patienten als auch der
Therapeutin steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von
Gründen abzubrechen. Die Therapeutin wird sich insbesondere zum Abbruch der
Behandlung entscheiden, wenn sie der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum
gewünschten beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch
andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.
Dasselbe gilt, wenn beispielsweise der Therapeutin die Behandlung aus therapeutischer Sicht
nicht mehr verantwortbar erscheint oder der Kunde den vereinbarten Zahlungsmodus nicht
einhält. Bei vorzeitiger Beendigung gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung,
die der/die Patient/In tatsächlich in Anspruch genommen hat. Eine Ausnahme stellen nicht
rechtzeitig abgesagte Termine dar (siehe dazu IVd).
4. Datenschutzbestimmungen
Daten der Patient/Innen werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen. Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/die Patient/In ist damit einverstanden, dass persönliche Daten, die Rita Hochwimmer zur Verfügung gestellt
werden EDV- mäßig gespeichert werden und im Rahmen des Vertragszweckes Verwendung
finden.
6. Gerichtsstand, geltendes Recht
Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jedweder Verweisungsnorm.
Sofern auf das Vertragsverhältnis nicht das KSchG anzuwenden ist, ist der Gerichtsstand
Wien und gilt für alle Streitigkeiten zwischen Rita Hochwimmer und der Patientin / des
Patienten das sachlich zuständige Gericht in Wien.
7. Sonstiges
Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollte einzelne Klauseln der vorliegenden
AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen
Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch
eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am
nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email
gewahrt. Sofern der/die Patient/In eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle
Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.